Unsere Sicherheitsfachkräfte verfügen über jahrelange Berufserfahrung. Komplizierte Arbeitsschutzprobleme sind unsere Spezialität! Wir kooperieren mit den Fachgebieten Arbeitsmedizin (hier insbesondere mit Dr. med. Wilhelm Maaßen, Xanten-Marienbaum und Dr. med. Anja King, Kleve), Brandschutz, Elektroprüfungen, Hygieneberatung. Mit den Gegebenheiten der Region Niederrhein sind wir bestens vertraut.
Unser Motto
Arbeitsschutz mit System und Augenmaß!
Kleve, Emmerich, Goch, Geldern, Rees, Kevelaer, Kalkar, Straelen, ….
Beratung und Empfehlungen
- Projektberatung zu neuen oder zu verändernden Betriebsstätten
- Unterstützung Ihrer Sicherheitsfachkraft bei zusätzlichem Bedarf oder komplexen Aufgabenstellungen, z.B. bei Auflagen durch Behörden
- Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz bzw. Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 2)
- Empfehlungen zum „cmr-Verzeichnis “ nach Gefahrstoffverordnung (§ 14)
- Beratung zu Asbest-, PCB- und PAK-Belastungen am Arbeitsplatz oder in Gebäuden
- Beratung zur Trink- und Duschwasserhygiene inklusive Beprobungen
(Legionellen, chemische und mikrobiologische Parameter) nach Trinkwasserverordnung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
- Beratung und Wirksamkeitsnachweis von raumlufttechnischen Anlagen, Absauganlagen, Laborabzügen, Sicherheitsschränken…
- Empfehlungen zur Auswahl und Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung – PSA – (z.B. Atemschutz in komplizierten Fällen)
- Beratung zu Nutzung von sicherheitsrelevanter Messtechnik (z.B. im Ex-, Abwasserbereich) und zu Rettungs- und Bergetechniken (Arbeiten in Höhe, im Kanalbereich, Ertrinkungsgefahr…)
Ausbildungen
- Flurförderzeugführer (Grundausbildung nach DGUV BGG / GUV-G308-001 und regelmäßige Wiederholungsunterweisungen)
- Hubarbeitsbühnenführer (Grundausbildung nach DGUV BGG/GUV-G 966 und regelmäßige Wiederholungsunterweisungen)
- Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182)
Prüfungen
- sicherheitsrelevante Geräte (z.B. Lastaufnahmemittel, Ladungssicherungselemente, Absauganlagen, Leitern, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren) und PSA (z.B. Sicherungsgeschirre gegen Absturz, Rettungswesten), Spielplatzgeräte: Hauptinspektion nach DIN EN 1176
Beauftragtenfunktion
- Brandschutzbeauftragter
- Gefahrstoffbeauftragter
Unterweisungen
- Sicherheitstechnische Unterweisung unter Nutzung der dafür angepassten Betriebsanweisungen sowie Medien der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse)
- Beratungen und Unterweisungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz, z.B. bei Bildschirmarbeit
- Unterweisungen zur Ladungssicherung mit Fahrübungen, auf Wunsch auch mit Berechnungsmethoden („Zurrscheibe“ und/oder Formel)
- Besondere Unterweisungen mit persönlicher Schutzausrüstung, wie Rettungswesten oder Sicherungsgeschirre gegen Absturz mit praktischen Übungen (DGUV Vorschrift 1 § 31 – PSA gegen tödliche Gefahren…..)
Erstellen von Dokumentationen
- Federführende Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, UVV Grundsätzen der Prävention, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung sowie in besonderen Fällen, z.B. bei Mutterschutz.
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, gefährliche Maschinen und Biostoffe
- Erstellung von Prüfkatastern für alle prüfpflichtige Anlagen, Betriebsmittel, Medizinprodukte
Analysen
- Arbeitsbereichsanalysen
(Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz nach TRGS 402 eingehalten?)
- Messung von Lärm, Beleuchtung und raumluftklimatischen Faktoren sowie einigen chemischen Expositionen (bei anderen können kooperierende Labore beauftragt werden).
Besondere Erfahrungen
Besondere Erfahrungen haben wir in folgenden Gewerken und Fachgebieten:
- Wissenschaftlicher Gerätebau
- Gesundheitswesen
(Krankenhäuser, Seniorenheime, Arztpraxen, Apotheken, ambulante Dienste, caritative Einrichtungen…)
- Chemische Industrie, analytische Chemielabore…
- Maschinenbau
- Lebensmittelindustrie
- Speditionen
- Großhandelsunternehmen
- Rechtsanwalts-, Notar- und Steuerberater-Kanzleien
- Öffentlicher Dienst – alle Fachbereiche
Hierbei Hilfestellung bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen auch mit der Software „Handlungshilfe 3.1“ (Handlungshilfe 4, wenn der Auftraggeber eine Freigabe der Unfallkasse dafür erwirkt), wenn der Auftraggeber diese anwendet für Baubetriebshöfe, Abwasserbereiche, Verwaltungen, Kindertagesstätten, Schulen…